I. Die Beteiligten sind die Eigentümer einer Wohnanlage. Der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gehören jeweils eine Wohnung im obersten, 2. Stock. Ihre Wohnungen liegen nebeneinander. Diese haben auf der Südseite jeweils einen etwa 5 m langen Balkon. Die Balkonflächen der Wohnungen sind nur durch eine Holzwand voneinander getrennt.
Die Antragsgegnerin brachte ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer an der Außenwand des Hauses über ihrem Balkon eine Markise an. Die Antragstellerin verlangt die Beseitigung der Markise. Das Amtsgericht hat mit Beschluß vom 10.10.1994 den Antrag abgewiesen. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat das Landgericht mit Beschluß vom 15.3.1995 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin.
II. Das Rechtsmittel ist nicht begründet.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|