I. Die beiden Antragsteller und der Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die vom Antragsgegner als Bauträger errichtet wurde.
In der Teilungserklärung vom 20.8.1993 heißt es, mit jedem Miteigentumsanteil werde das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) oder einer "Garage bzw. einem zur besonderen Verwendung vorgesehenen Kellerraum (Teileigentum)" wie in der Anlage I aufgeführt, verbunden. In der Anlage I sind die vier dem Antragsgegner gehörenden Teileigentumsrechte jeweils als Miteigentumsanteil... verbunden mit dem Sondereigentum an dem... im Kellergeschoß gelegenen Kellerraum... bezeichnet.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|