KG - Beschluss vom 26.09.2005
24 W 123/04
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 3, Abs. 5 ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 6
KGReport 2006, 45
NJW-RR 2006, 383
NZM 2006, 108
WuM 2005, 742
ZMR 2006, 63
ZfIR 2006, 75
Vorinstanzen:
LG Berlin - II 85 T 197/03 WEG - 19.03.2004,
AG Schöneberg - 76 II 523/02 WEG,

Überprüfung der Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in den Jahreseinzelabrechnungen durch das WEG-Gericht

KG, Beschluss vom 26.09.2005 - Aktenzeichen 24 W 123/04

DRsp Nr. 2005/18540

Überprüfung der Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in den Jahreseinzelabrechnungen durch das WEG -Gericht

»1. Im Verfahren wegen der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über eine Jahresabrechnung ist auf die entsprechende konkrete Rüge des anfechtenden Eigentümers vom Gericht zu prüfen, ob in den Einzelabrechnungen die Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers materiellrechtlich zutrifft oder umgekehrt aufgeteilte Kosten materiellrechtlich einem (oder mehreren) einzelnen Wohnungseigentümer(n) aufzubürden sind (teilweise Aufgabe von Senat ZMR 2003, 874). 2. Sowohl im Falle einer sich als ungerechtfertigt herausstellenden Sonderbelastung als auch einer zu beseitigenden Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer sind auf Anfechtung jeweils sämtliche Einzelabrechnungen hinsichtlich der angefochtenen anteiligen Beträge für ungültig zu erklären, damit der Weg für eine ergänzende Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft nach den Vorgaben des Gerichts bezüglich der Einzelabrechnungen frei gemacht wird. Die Gesamtabrechnung bleibt in diesen Fällen unberührt (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 3, Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.