KG, Beschluß vom 30.11.1992 - Aktenzeichen 24 W 1188/92
DRsp Nr. 1995/5054
Umfang und Wirkung eines Entlastungsbeschlusses
»Der Entlastungsbeschluß stellt den Verwalter nur von solchen Ansprüchen frei, die die Wohnungseigentümergemeinschaft bei sorgfältiger Prüfung aller ihr erstatteten Vorlagen und Berichte erkennen konnte; es kann nicht erwartet werden, daß die Wohnungseigentümer sich die erforderliche Kenntnis durch eigene Untersuchungen selbst verschaffen.«