OLG Köln, Beschluß vom 05.03.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 279/96
DRsp Nr. 1997/9526
Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
»Die Umwandlung von Teileigentum (§ 1 Abs. 3WEG) in Wohnungseigentum (§ 1 Abs. 2WEG) ist im Hinblick auf die erforderliche Grundbucheintragung (§ 7WEG) nur durch Vereinbarung aller Sondereigentuümer, nicht auch durch - unangefochten gebliebenen - Mehrheitsbeschluß möglich.«