OLG München - Beschluss vom 18.04.2013
34 Wx 363/12
Normen:
WEG § 10 Abs. 3; WEG § 15 Abs. 1; GBO § 19; GBO § 29;
Fundstellen:
MietRB 2013, 242
NotBZ 2013, 318
ZMR 2013, 9
Vorinstanzen:
AG Neu-Ulm, vom 09.08.2012

Voraussetzungen der Eintragung eines bislang nicht im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts

OLG München, Beschluss vom 18.04.2013 - Aktenzeichen 34 Wx 363/12

DRsp Nr. 2013/14749

Voraussetzungen der Eintragung eines bislang nicht im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts

Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten (schuldrechtlichen) Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig, wenn die Teilungserklärung vorsieht, dass der Inhaber des Rechts dieses - formfrei - auf einen anderen Miteigentümer übertragen kann (Ergänzung zu OLG München vom 11.5.2012, 34 Wx 137/12).

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 9. August 2012 wird zurückgewiesen.

II.

Der Beschwerdewert beträgt 10.000,00 €.

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 3; WEG § 15 Abs. 1; GBO § 19; GBO § 29;

Gründe

I.