I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Es handelt sich dabei um eine Mehrhausanlage.
Im Verfahren 13 UR II 58/00 des Amtsgerichts Regensburg schlossen die Beteiligten am 21.6.2001 folgenden Teilvergleich:
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