Vorbereitung von Instandsetzungsmaßnahmen durch den Verwalter
OLG Köln, Beschluß vom 22.05.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 114/97
DRsp Nr. 1997/9473
Vorbereitung von Instandsetzungsmaßnahmen durch den Verwalter
»Bei der Durchführung von Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums hat der Verwalter auf eine baulich und fachlich einwandfreie Lösung ebenso zu achten wie auf die Wirtschaftlichkeit. Daraus folgt jedoch nicht zwingend, daß der Verwalter vor Durchführung einer jeden Maßnahme drei Angebote von ausführungsbereiten Fachfirmen einholen müsse. Dem Verwalter steht vielmehr insoweit ein nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle zugänglicher Gestaltungsspielraum zu.«
Die form- und fristgerecht eingelegte und auch im übrigen zulässige sofortige weitere Beschwerde (§§ 45 Abs. 1BGB, 27, 29 FGG) hat in der Sache keinen Erfolg. Der angefochtene landgerichtliche Beschluß läßt nämlich keine Rechtsfehler im Sinne der §§ 27 Abs. 1FGG, 550 ZPO erkennen.
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