I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft in Wuppertal. Die Wohnung der Antragstellerin befindet sich im Erdgeschoss der Wohnanlage .
Die Antragstellerin macht geltend, zwei vor 6 oder 7 Jahren angepflanzte Nadelbäume im Bereich vor ihrem Balkon hätten sich mittlerweile derart entwickelt, dass sie einen ausreichenden Lichteinfall in ihre Wohnung verhindern, was den Wohnwert nicht unerheblich reduziere.
Die Wohnungseigentümerversammlung hat am 17. Juni 1999 zu TOP 7 mehrheitlich beschlossen, dass "keine Veränderung zu den bisherigen Strauchschnitten" erfolgen solle.
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