I.
Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem Antragsgegner zu 2 verwaltet wird.
Am 14.12.2001 fand eine Eigentümerversammlung statt. Die Eigentümer fassten zu TOP 8.4 folgenden Beschluss:
"Es bedarf keiner weiteren Vorlage der schon abgerechneten Jahre 1999 bis 2001, da die Unterlagen für in Ordnung befunden worden waren und die Hausverwaltung entlastet wurde."
Die Antragstellerin hatte die Eigentümerversammlung bereits vor der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt verlassen.
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