I.
Die Beteiligten zu 1 bis 24 bilden die Teileigentümergemeinschaft S... in M-R, die aus insgesamt 261 Mitgliedern in insgesamt 15 Gebäuden besteht.
Die Teilungserklärung vom 15. März 1951 lautet u.a. wie folgt:
"§ 4 Gebrauchsregelung
1. ...
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