LG Hamburg, vom 18.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 316 S 144/99
AG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 49 C 116/99
Zeitliche Anwendbarkeit des Hamburgischen Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.05.2000 - Aktenzeichen 4 U 14/00
DRsp Nr. 2000/5098
Zeitliche Anwendbarkeit des Hamburgischen Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung
Vorlegungsfrage an den BGH: Ist Satz 2 Nr. 1 des am 1.5.1993 in Kraft getretenen Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22.4.1993, BGBl 1 Seite 466, 487) i.V.m. der Sozialklauselverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 18.5.1993 (HmbGVBl. 1993 S. 98) auf Fälle anwendbar, in denen das Wohnungseigentum nicht vor dem 1.8.1990, aber vor dem 1.5.1993 erstmals veräußert worden ist