BayObLG vom 07.11.1991
BReg 2 Z 137/91
Normen:
WEG § 1 § 3 § 5 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1991, 375
DNotZ 1992, 718
DRsp I(152)176a
MDR 1992, 155
NJW 1992, 700
WuM 1991, 704

Zulässige Begründung von Sondereigentum

BayObLG, vom 07.11.1991 - Aktenzeichen BReg 2 Z 137/91

DRsp Nr. 1993/1501

Zulässige Begründung von Sondereigentum

Zulässige Begründung von Sondereigentum lediglich an Kellerräumen auch dann, wenn die Absicht besteht, später jedem Teileigentum das Sondernutzungsrecht an einer Wohnung zuzuordnen (kein Umgehungsgeschäft).

Normenkette:

WEG § 1 § 3 § 5 ;

Die Beteil. teilte ihr Hausgrundstück in 10 Miteigentumsanteile auf und verband mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Kellerraum. Dem Antrag auf Eintragung des Sondereigentums ins Grundbuch lag eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Kellerräume und ein Aufteilungsplan bei, der die 10 vorhandenen Wohnungen als Gemeinschaftseigentum ausweist. Das Grundbuchamt hat den Eintragungsantrag abgelehnt.

a. »Die Entscheidung hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.