Die Beteil. teilte ihr Hausgrundstück in 10 Miteigentumsanteile auf und verband mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Kellerraum. Dem Antrag auf Eintragung des Sondereigentums ins Grundbuch lag eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Kellerräume und ein Aufteilungsplan bei, der die 10 vorhandenen Wohnungen als Gemeinschaftseigentum ausweist. Das Grundbuchamt hat den Eintragungsantrag abgelehnt.
a. »Die Entscheidung hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
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