I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Am 5.8.1998 fand eine Eigentümerversammlung statt, auf der mehrere Beschlüsse gefasst wurden. Unter anderem wurden unter Tagesordnungspunkt (TOP) 4 die Jahresgesamtabrechnung 1997 und die daraus resultierenden Einzelabrechnungen genehmigt.
Die Antragstellerin hat beantragt, mehrere Beschlüsse, die auf dieser Versammlung gefasst wurden, für ungültig zu erklären. Verfahrensgegenständlich ist in diesem Rechtsbeschwerdeverfahren nur noch der Beschluss zu TOP 4. Außerdem hat die Antragstellerin beantragt, die Verwalterin wegen grob ordnungswidriger Verwaltung und Unkorrektheiten abzuberufen.
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