I. Antragsteller und Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus 30 Wohnungen bestehenden Wohnanlage; die weitere Beteiligte ist Verwalterin. Die Doppelfenster und die Balkontüren sind mit Innenjalousien ausgestattet.
In der Versammlung vom 17.12.1990 beschlossen die Eigentümer zu Tagesordnungspunkt 4 »Anbringen von Außenjalousien« mit Stimmenmehrheit, daß an den Fenstern und den Balkontüren Außenjalousien angebracht werden können. Die Antragsteller zu 1 und 2 haben am 7. und 16.1.1991 beantragt, diesen Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|