BayObLG vom 14.11.1991
BReg 2 Z 123/91
Normen:
WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 88

Zulässigkeit des nachträglichen Anbringens von Außenjalousien

BayObLG, vom 14.11.1991 - Aktenzeichen BReg 2 Z 123/91

DRsp Nr. 1993/3705

Zulässigkeit des nachträglichen Anbringens von Außenjalousien

»Das nachträgliche Anbringen von Außenjalousien (Außenrolläden) an den Fenstern und Balkontüren einzelner Wohnungen einer Wohnanlage kann sich auf das äußere Gesamtbild der Anlage ungünstig auswirken und damit einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer darstellen.«

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1 ;

I. Antragsteller und Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus 30 Wohnungen bestehenden Wohnanlage; die weitere Beteiligte ist Verwalterin. Die Doppelfenster und die Balkontüren sind mit Innenjalousien ausgestattet.

In der Versammlung vom 17.12.1990 beschlossen die Eigentümer zu Tagesordnungspunkt 4 »Anbringen von Außenjalousien« mit Stimmenmehrheit, daß an den Fenstern und den Balkontüren Außenjalousien angebracht werden können. Die Antragsteller zu 1 und 2 haben am 7. und 16.1.1991 beantragt, diesen Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären.