Zur Frage der Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.05.2003 - Aktenzeichen 20 W 409/02
DRsp Nr. 2003/17139
Zur Frage der Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts
»Zur Frage der Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts. Zur Sondernutzung zugewiesene Flächen bleiben grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, so dass in der Regel die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22WEG fehlt.«