I.
Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind Mitglieder der im Eingang bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft; der Beteiligte zu 5 ist deren Verwalter.
Das Grundstück war mit einem ursprünglich dem Beteiligten zu 4 gehörenden Mehrfamilienhaus bebaut.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|