I. Der Beteiligte zu 1 ist als Miteigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen. An seinem Anteil sind Zwangssicherungshypotheken zu 1784,10 und 999,78 DM aufgrund von Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Wohnungseigentumsgerichts für die Beteiligten zu 2, jeweils mehr als 80 namentlich bezeichnete Gläubiger "als Berechtigte in Wohnungseigentümergemeinschaft" gebucht. Die Kostenfestsetzungsbeschlüsse haben Erstattungsansprüche aus Verfahren zum Gegenstand, die der Beteiligte zu 1 gegen die übrigen Wohnungseigentümer sowie diese gegen ihn (und seine Ehefrau) geführt haben.
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