In der Versammlung vom 23. Oktober 1989 haben die Wohnungseigentümer mehrheitlich u.a. beschlossen:
Zu TOP 4: »Eine Ruhezeit für freizeitbedingten Lärm und entsprechende Aktivitäten an jedem Tag ab 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr einzuführen. Besondere Feste sind von der Ruhezeitregelung ausgenommen.«
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