LG Berlin - Beschluss vom 31.10.1988 (63 T 123/88)
; Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist gemäß § 9 Abs. 2 BRAGO, § 25 Abs. 2 Satz 1 GKG zulässig. Sie führt zur des angefochtenen Beschlusses. Der Streitwert ist gemäß § 12 GKG i.V.m. § 3 ZPO nach [...]