LG Osnabrück - Urteil vom 14.06.1988 (12 S 35/88)
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 ZPO abgesehen. Die Berufung ist zulässig, denn sie ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. Das Rechtsmittel ist auch in der Sache erfolgreich. [...]