OLG Hamburg - 25.10.1989 (4 U 255/88)
e. »Dem Kl. [Vermieter] steht ein Anspruch aus § 557 BGB nicht zu, weil die Bekl. [Mieterin] ihm die Mieträume nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht vorenthalten hat. Zwar ist unstreitig, daß sich in den Räumen [...]