OLG Zweibrücken - Beschluss vom 10.07.1989 (3 W 72/89)
I. Die Beteiligten sind die Teil- und Wohnungseigentümer der im Beschlusseingang bezeichneten Anlage, die aus 19 Wohnungen und 3 Ladenlokalen besteht. Das im Aufteilungsplan mit I bezeichnete Teileigentum, ein [...]