KG - 13.11.1989 (24 W 4201/89)
Die Teilungserklärung sieht vor, daß die Kellerräume den einzelnen Wohnungseigentümern vom Verwalter zur Nutzung zugeteilt werden. Der AntrSt. erwarb eine - durch Ausbau von Dachgeschoßräumen nachträglich entstandene - [...]