BVerfG - Beschluß vom 23.08.1990 (1 BvR 440/90)
Die Rüge, die 17. Zivilkammer des Landgerichts habe unter Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ihre Zuständigkeit angenommen, ist aus zwei Gründen unzulässig. Die Beschwerdeführer haben nicht alle ihnen zumutbaren [...]