Mietminderung bei Ausfall des Warmwasserboilers im Bad
AG München, vom 10.01.1991 - Aktenzeichen 232 C 32276/90
DRsp Nr. 2009/7356
Mietminderung bei Ausfall des Warmwasserboilers im Bad
Ist der Warmwasserboiler im Badezimmer einer Mietwohnung ohne zentrale Warmwasserversorgung ausgefallen, so ist eine Mietminderung um 15 % gerechtfertigt.