LG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.01.1996 (2/2 O 288/95)
Der Kläger nimmt in seiner Funktion als Mieterschutzverein den mit der Interessenwahrnehmung der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer beauftragten Beklagten auf Unterlassung und Widerruf der Empfehlung [...]