Entlastung des Verwaltungsbeirats, Verweigerung bei möglicher Haftung im Zusammenhang mit Prüfungsaufgaben, Reichweite der Beiratsaufgaben und mögliche Pflichtverletzungen
AG Hannover, Beschluss vom 24.01.2003 - Aktenzeichen 71 II 427/02
DRsp Nr. 2003/16872
Entlastung des Verwaltungsbeirats, Verweigerung bei möglicher Haftung im Zusammenhang mit Prüfungsaufgaben, Reichweite der Beiratsaufgaben und mögliche Pflichtverletzungen
1. Die Entlastung des Verwaltungsbeirats entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn ein Ersatzanspruch gegen die Beiratsmitglieder im Zusammenhang mit der Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung möglich erscheint.2. Grenzen gerechtfertigten Vorwurfs einer Pflichtverletzung, insbesondere keine Aufgabe des Beirats, Verwalteraufgaben selbst wahrzunehmen oder die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass der Verwalter diesen Aufgaben nachkommt.