Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten
LG Augsburg, Urteil vom 21.01.2003 - Aktenzeichen 4 S 3689/02
DRsp Nr. 2003/16617
Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten
Die in einem Formularmietvertrag über Wohnraum (hier: Wohnungseigentumsanlage) enthaltene Regelung, wonach auch der Mieter einer Erdgeschosswohnung im Rahmen der Umlage und Abrechnung von Betriebskosten anteilige Aufzugskosten zu übernehmen hat, ist wirksam (kein Verstoß gegen § 9 Abs. 1AGBG = § 307 Abs. 1BGB n.F.).