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BayObLG - Beschluss vom 24.08.2023 (102 AR 154/23 e)

Bestimmung des gemeinsam sachlich zuständigen Gerichts für die Klage einer Wohnungseigentümerin gegen einen Miteigentümer und einen...

1. Als sachlich zuständiges Gericht für den beabsichtigten Rechtsstreit gegen beide Antragsgegner mit den Klageanträgen Ziffern I und II der Klageschrift im Verfahren xxx WEG (Amtsgericht München) wird das Amtsgericht [...]
BayObLG - Beschluss vom 14.06.2023 (102 AR 21/23)

Begriff der Wohnungseigentumssache im Sinne von §§ 72 Abs. 2 GVG, 43 Abs. 2 Nr. 2 WEGFunktionelle Zuständigkeit des Berufungsgerichts...

Funktionell zuständig für das Berufungsverfahren ist das Landgericht Augsburg. I. Die Verfügungsklägerin begehrt, die Verfügungsbeklagte durch einstweilige Verfügung zu verpflichten, die Nutzung von in ihrem Eigentum [...]