Autor: Riedel |
Im Schuldnerverzeichnis werden gem. § 882b Abs. 2 und 3 ZPO angegeben:
Name, Vorname und Geburtsname des Schuldners sowie die Firma und deren Nummer des Registerblatts im Handelsregister; | |
Geburtsdatum und Geburtsort des Schuldners (ab 01.10.2015 ist der Geburtsort nicht mehr einzutragen, VO v. 27.07.2015, BGBl I, 1412); | |
Wohnsitze des Schuldners oder Sitz des Schuldners; | |
Aktenzeichen und Gericht oder Vollstreckungsbehörde der Vollstreckungssache oder des Insolvenzverfahrens; | |
ggf. das Datum der Eintragungsanordnung und der gem. § 882c ZPO zur Eintragung führende Grund. |
Ist der Schuldner nach § 882c Abs. 1 ZPO mehrfach einzutragen, kann die Eintragung durch die Ergänzung einer schon bestehenden Eintragung um das weitere Aktenzeichen erfolgen.
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