10/12.3 Eintragungsdaten

Autor: Riedel

Daten des Schuldners und Eintragungsgrund

Im Schuldnerverzeichnis werden gem. §  882b Abs.  2 und 3 ZPO angegeben:

Name, Vorname und Geburtsname des Schuldners sowie die Firma und deren Nummer des Registerblatts im Handelsregister;

Geburtsdatum und Geburtsort des Schuldners (ab 01.10.2015 ist der Geburtsort nicht mehr einzutragen, VO v. 27.07.2015, BGBl I, 1412);

Wohnsitze des Schuldners oder Sitz des Schuldners;

Aktenzeichen und Gericht oder Vollstreckungsbehörde der Vollstreckungssache oder des Insolvenzverfahrens;

ggf. das Datum der Eintragungsanordnung und der gem. §  882c ZPO zur Eintragung führende Grund.

Mehrfache Eintragung

Ist der Schuldner nach §  882c Abs.  1 ZPO mehrfach einzutragen, kann die Eintragung durch die Ergänzung einer schon bestehenden Eintragung um das weitere Aktenzeichen erfolgen.