LG Neuruppin, vom 26.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 49/07
Herausgabeanspruch von Eigentümergrundschuldbriefen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2007 - Aktenzeichen 5 W 50/07
DRsp Nr. 2007/22220
Herausgabeanspruch von Eigentümergrundschuldbriefen
Besteht eine Pflicht aus einem notariellen Kaufvertrag zur Herausgabe von Eigentümergrundschuldbriefen, die jedoch im Besitz einer depotführenden Bank sind und von dieser nur gegen Zahlung von Depotgebühren herausgegeben werden, braucht sich der Berechtigte nicht mit der Abtretung des Herausgabeanspruches zufrieden geben, sondern kann unmittelbar Herausgabe verlangen. Die Vollstreckung erfolgt dann entweder nach § 883 Abs. 1ZPO oder § 886ZPO.
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