I.
Mit Urteil des 13. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 31.5.2006 ist die Schuldnerin verurteilt worden, dem Gläubiger Auskunft über die Zusammensetzung der am 1.1.1999 und am 1.5.2000 übertragenen Altbestände gegliedert nach Versicherungsnehmern, Versicherungssparten, Beginn der Versicherungsverträge, Versicherungssummen, Versicherungsprämien und über die Daten etwaiger Vertragsbeendigungen zu erteilen sowie darüber, für welche Sachversicherungsverträge aus diesen Altbeständen ausschließlich neuer Versicherungsverträge in welcher Höhe Versicherungsprämien in dem Zeitraum vom 1.7.1999 bis zum 30.6.2004 gezahlt worden sind.
Die Schuldnerin hat gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben.
Die vorgerichtliche Aufforderung des Gläubigers an die Schuldnerin vom 30.6.2006, ihm Auskunft gemäß dem Berufungsurteil zu erteilen, blieb ohne Erfolg.
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