OLG Zweibrücken - Urteil vom 27.11.2007
8 U 60/07
Normen:
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
Rpfleger 2008, 218
WM 2008, 179
Vorinstanzen:
LG Zweibrücken, vom 02.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 152/06

Öffentliche Grundstückslasten im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.11.2007 - Aktenzeichen 8 U 60/07

DRsp Nr. 2008/5890

Öffentliche Grundstückslasten im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG

Eine Abgabenverpflichtung gehört nicht zu den öffentlichen Grundstückslasten im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG, wenn sich diese Eigenschaft aus der rechtlichen Ausgestaltung der Zahlungspflicht und aus ihrer Beziehung zum Grundstück nicht zweifellos ergibt.

Normenkette:

ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten mit einer Widerspruchsklage nach §§ 115 ZVG, 878 ZPO um die vorrangige Befriedigung angemeldeter Forderungen in dem Zwangsversteigerungsverfahren K 54/05 Amtsgericht L....

Wegen des in erster Instanz unterbreiteten Sachvortrages und der in erster Instanz gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen (Bl. 156 - 159 d. A.).

Der Vizepräsident des Landgerichts Zweibrücken hat als Einzelrichter der 1. Zivilkammer der Klage mit Urteil vom 2. März 2007 stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:

Die Gebührenforderungen des Beklagten seien nicht vor dem Anspruch der Klägerin aus Rangklasse 4 des § 10 ZVG zu befriedigen, weil sie nicht der Rangklasse 3 zuzuordnen seien. Sie bildeten keine öffentliche Last des zur Versteigerung anstehenden Grundbesitzes.