Die Parteien schlossen im vorliegenden Verfahren am 02.02.2007 einen Vergleich, in dem sich die Gläubigerin unter anderem verpflichtete, an den Schuldner bis zum 31.03.2007 einen Betrag von 960.000,- EUR zu zahlen; dem Schuldner seinerseits oblag es unter anderem, die Klage in dem Verfahren 2-7 O 443/04 zurückzunehmen. Wegen der weiteren Einzelheiten des Vergleiches wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 02.02.2007 (Bl. 412 ff d.A.) Bezug genommen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|