OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 09.08.2007 (26 W 37/07)
I. Der Gläubiger ist Inhaber von Staatsanleihen der Schuldnerin, die sich in den Anleihebedingungen unter anderem der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen (§ 11 Nr. 3) und auf Immunität verzichtet hat (§ 11 Nr. 4). Da [...]