Zwangsvollstreckungsklage aus einem Werkleistungsvertrag: Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.09.2007 - Aktenzeichen 12 U 86/06
DRsp Nr. 2007/18267
Zwangsvollstreckungsklage aus einem Werkleistungsvertrag: Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers
Das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers für eine Zwangsvollstreckungsklage entfällt nicht, wenn vom Schuldner Teilzahlungen erbracht werden. Es besteht so lange weiter, bis die Forderung vollständig beglichen ist und eine ernstlich drohende Vornahme der Zwangsvollstreckung nicht mehr vorliegt.
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