KG - Beschluss vom 21.09.2001 (5 W 40/01)
Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der vom Landgericht für das Aufhebungsverfahren betreffend den Antrag zu 1 b) festgesetzte Wert wird der wahren Bedeutung der Sache nicht gerecht. Vielmehr ist er auf 1/3 des [...]