OLG Hamm - Beschluss vom 21.01.2015 (15 W 492/14)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten ist aus tatsächlichen Gründen nicht veranlasst. Der Geschäftswert wird auf 54,75 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde [...]