KG - Beschluss vom 23.04.2020 (1 W 47/20)
Die Beschwerde wird bei einem Wert von 5.000,00 EUR zurückgewiesen. I. Vormals war die Mutter der Beteiligten zu 1 und 2 als Eigentümerin in Abt. I des im Beschlusseingang näher bezeichneten Grundbuchs eingetragen. An [...]