11/2.6 Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ab 01.01.2017

Autor: Gröne

11/2.6.1 Inkrafttreten des PSG III

Der Bundesrat hat am 16.12.2016 dem Dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III22)) zugestimmt.23) Das Gesetz ist am 01.01.2017 in Kraft getreten.

Der Bundesrat hat anlässlich seiner Zustimmung in einer Entschließung zum PSG III Kritik an diesem Gesetz geübt und Bedenken angeführt. Er hat diese zugunsten einer Verabschiedung der leistungs- und vertragsrechtlichen Vorschriften des PSG III allerdings zurückgestellt und die Bundesregierung zu Nachbesserungen aufgefordert.24)

Mit dem PSG III ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 01.01.2017 auch für die Regelungen der Hilfe zur Pflege in den §§ 61 - 66 SGB XII maßgeblich. Die Regelungen mit Bezug auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Pflegebedürftige mit einer Behinderung, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, sind erst zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

22)

Vom 23.12.2016, BGBl I, 3191.

23)

BR-Drucks. 720/16 v. 02.12.2016.

24)

Entschließung zum PSG III, BR-Drucks. 720/16.

11/2.6.2 Schwerpunkte des PSG III

1. Sicherstellung der Versorgung