13/5.5 Vollmacht

Autor: Schäfer

Rechtsanwalt:

Der Rechtsanwalt muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen, § 73 Abs. 2 SGG.

Schon der ohne Vollmachtsvorlage erhobene Widerspruch ist unzulässig, wenn die Vollmacht auch nach behördlicher Aufforderung zur Vorlage nicht vorgelegt wird. Die Aufforderung bedarf keiner Fristsetzung.112)

Die Vollmacht kann im Gerichtsverfahren jedoch auch noch nachgereicht werden. Reicht der Rechtsanwalt eine solche auch nach Fristsetzung durch das Gericht nicht ein, ist die Klage unzulässig. Gleiches gilt dann bei der Berufung: Ein Bevollmächtigter, der schon im Klageverfahren vor dem Sozialgericht nicht auf die mit Fristsetzung versehene Aufforderung zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht reagiert hat, kann im Berufungsverfahren nicht damit gehört werden, die ihm für das Widerspruchsverfahren erteilte und zu den Akten gelangte Vollmacht habe auch für die Vertretung im - jeweiligen - gerichtlichen Verfahren gegolten.113)