Autor: Schrader |
Kein doppelter Urlaub von altem und neuem Arbeitgeber
Besprechung zum Urteil des BAG v. 16.12.2014 - 9 AZR 295/13
I. LeitsatzEin Arbeitnehmer muss mitteilen, ob sein früherer Arbeitgeber den Urlaubsanspruch bereits erfüllt hat, da er keinen Anspruch auf mehrfache Gewährung des Urlaubs hat.
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