2/1.1 Zu § 6 Abs. 1 BUrlG

Autor: Schrader

Kein doppelter Urlaub von altem und neuem Arbeitgeber

Besprechung zum Urteil des BAG v. 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

I. LeitsatzEin Arbeitnehmer muss mitteilen, ob sein früherer Arbeitgeber den Urlaubsanspruch bereits erfüllt hat, da er keinen Anspruch auf mehrfache Gewährung des Urlaubs hat.