Autor: Kolmhuber |
Zusätzliche Urlaubstage nach Vollendung des 58. Lebensjahres
Besprechung zum Urteil des BAG v. 21.10.2014 - 9 AZR 956/12
I. LeitsatzDie Zusage zusätzlicher Urlaubstage für ältere Arbeitnehmer kann nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter zulässig sein.
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