2/1.2 Möglichkeit zur Streikmobilisierung auch auf Firmenparkplatz

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des BAG v. 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

Art. 9 Abs. 3 GG; § 862 BGB

I. LeitsätzeEine streikführende Gewerkschaft darf Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Betreten des Betriebes mit dem Ziel der Teilnahme am Streik ansprechen. Eine solche Ansprache darf auch auf einem firmeneigenen Parkplatz erfolgen.