2/1.2 Zu § 280 BGB

Autor: Schrader

Schmerzensgeld nach heimlichem Detektiv-Einsatz

Besprechung zum Urteil des BAG v. 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

I. LeitsatzEin Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer allenfalls durch einen Detektiv observieren lassen, wenn ein konkreter Verdacht für eine Vertragsverletzung vorliegt.