Autor: Schrader |
Schmerzensgeld nach heimlichem Detektiv-Einsatz
Besprechung zum Urteil des BAG v. 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13
I. LeitsatzEin Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer allenfalls durch einen Detektiv observieren lassen, wenn ein konkreter Verdacht für eine Vertragsverletzung vorliegt.
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