Autor: Kolmhuber |
Festsetzung des Gegenstandswerts: Alle Umstände des Einzelfalls müssen berücksichtigt werden
Besprechung zum Beschluss des LAG Hamm v. 08.12.2014 - 13 Ta 586/14
I. LeitsatzDie Bedeutung einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit kommt in der Anzahl der betroffenen Beschäftigten zum Ausdruck.
II. SachverhaltDer für den Standort M gebildete Betriebsrat hat im Ausgangsverfahren von der Arbeitgeberin verlangt, im Rahmen der
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